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   LG Hamburg, 24.04.2003 - 307 S 127/02   

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https://dejure.org/2003,21226
LG Hamburg, 24.04.2003 - 307 S 127/02 (https://dejure.org/2003,21226)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2003 - 307 S 127/02 (https://dejure.org/2003,21226)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2003 - 307 S 127/02 (https://dejure.org/2003,21226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung; Informationsbedürfnis des Mietersüber die Deckung des Wohnbedarfs des Vermieters bei Ausspruch der Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.02.1995 - 1 BvR 665/94

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch Abweisung einer auf Eigenbedarf gestützten

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2003 - 307 S 127/02
    Bei einer derartigen Sachlage sind die Gerichte nicht berechtigt, abweichende Vorstellungen vom angemessenen Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers zu setzen (vgl. auch BVerfG, NJW 1995, S. 1480, 1481) [BVerfG 20.02.1995 - 1 BvR 665/94].
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2003 - 307 S 127/02
    Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass es im Einzelfall durchaus erforderlich sein kann, vom Vermieter die Mitteilung zu verlangen, in welcher Weise er bei Ausspruch der Eigenbedarfskündigung seinen Wohnbedarf deckt, um dem berechtigten Informationsbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen (hierzu vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 1379 [BVerfG 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91] ; BayObLG, WuM 1985, S. 50, 51; OLG Karlsruhe, WuM 1989, S. 124, 125) [OLG Karlsruhe 08.02.1989 - 3 ReMiet 1/88] .
  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84

    Kündigung; Mietvertrag; Mietverhältnis; Eigenbedarf; Begründung; Umfang;

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2003 - 307 S 127/02
    Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass es im Einzelfall durchaus erforderlich sein kann, vom Vermieter die Mitteilung zu verlangen, in welcher Weise er bei Ausspruch der Eigenbedarfskündigung seinen Wohnbedarf deckt, um dem berechtigten Informationsbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen (hierzu vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 1379 [BVerfG 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91] ; BayObLG, WuM 1985, S. 50, 51; OLG Karlsruhe, WuM 1989, S. 124, 125) [OLG Karlsruhe 08.02.1989 - 3 ReMiet 1/88] .
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 3 REMiet 1/88

    Rechtsentscheid; Vereinbarkeit; Abweichen; Vorlage

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2003 - 307 S 127/02
    Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass es im Einzelfall durchaus erforderlich sein kann, vom Vermieter die Mitteilung zu verlangen, in welcher Weise er bei Ausspruch der Eigenbedarfskündigung seinen Wohnbedarf deckt, um dem berechtigten Informationsbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen (hierzu vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 1379 [BVerfG 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91] ; BayObLG, WuM 1985, S. 50, 51; OLG Karlsruhe, WuM 1989, S. 124, 125) [OLG Karlsruhe 08.02.1989 - 3 ReMiet 1/88] .
  • AG Hamburg, 04.08.2009 - 49 C 100/08

    Eigenbedarf und Härtegründe

    Die zu schaffende Wohnung ist sehr großzügig geschnitten, überschreitet jedoch noch nicht die Grenzen dessen, was gerichtlich zu beanstanden ist (vgl. LG Hamburg, ZMR 2004, 39).
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